Fahrverbot trotz geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung: BGH betont Gefährdungspotenzial
(Urteil vom 14. Mai 2023, 4 StR 112/23)
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, wenn die Situation besonders gefährlich war. Im verhandelten Fall war der Fahrer nur knapp über der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs, dennoch kam es zu einer gefährlichen Situation an einer Kreuzung. Der BGH entschied, dass in solchen Fällen die konkrete Gefährdungslage entscheidend ist und ein Fahrverbot gerechtfertigt sein kann, auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung gering war. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit äußerster Vorsicht handeln müssen, um andere nicht zu gefährden.