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Totschlag durch Unterlassen nach exzessiver Sauftour

(BGH, Urteil vom 8. März 2023, 4 StR 388/22)

In einem tragischen Fall entschied der BGH über die Verantwortung einer Gruppe von Freunden, die nach einer durchzechten Nacht einen von ihnen hilflos zurückgelassen hatten. Der stark alkoholisierte Freund verlor das Bewusstsein und starb schließlich, nachdem die anderen es unterließen, rechtzeitig Hilfe zu rufen. Der BGH urteilte, dass die Freunde durch dieses Unterlassen den Tod des Mannes mitverschuldeten und sie daher wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß § 13 StGB in Verbindung mit § 212 StGB verurteilt wurden. Das Gericht betonte, dass in solchen Situationen eine Garantenstellung der Freunde besteht, die sie zur Hilfeleistung verpflichtet.

Schusswaffengebrauch in Notwehr: Wann wird es unverhältnismäßig?

(BGH, Urteil vom 25. Oktober 2023, 3 StR 111/23)

Der BGH musste sich in einem aktuellen Fall mit der strafrechtlichen Bewertung eines Schusswaffengebrauchs in einer vermeintlichen Notwehrsituation auseinandersetzen. Nach einem verbalen Streit schoss der Angeklagte mehrmals auf sein Opfer. Während der erste Schuss als gerechtfertigte Notwehr eingestuft wurde, kam der BGH zu dem Schluss, dass der zweite Schuss unverhältnismäßig war. Da die Gefahr bereits durch den ersten Schuss abgewendet wurde, hätte der zweite Schuss nicht mehr als erforderlich gegolten. Somit konnte der Angeklagte sich nicht vollständig auf Notwehr berufen.

Räuberischer Diebstahl vs. Schwere räuberische Erpressung: BGH klärt Abgrenzung

(Urteil vom 22. Februar 2023, 5 StR 240/22)

In einem weiteren Urteil setzte sich der BGH mit der Unterscheidung zwischen räuberischem Diebstahl (§ 252 StGB) und schwerer räuberischer Erpressung (§ 255 StGB) auseinander. Der Angeklagte hatte einen Diebstahl begangen und danach Gewalt angewendet, um die Beute zu sichern. Der BGH stellte klar, dass es entscheidend ist, wann die Gewalt ausgeübt wird: Dient die Gewalt dazu, den bereits erbeuteten Gegenstand zu sichern, handelt es sich um räuberischen Diebstahl. Wird sie jedoch eingesetzt, um das Opfer zur Herausgabe von Wertgegenständen zu zwingen, liegt eine schwere räuberische Erpressung vor.

Raub mit ungewöhnlichen Mitteln: Luftpumpe als Drohwerkzeug

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Kann eine Luftpumpe als Bedrohungsmittel in einem Raub verwendet werden? Der Bundesgerichtshof musste diese Frage klären und entschied, dass dies durchaus möglich ist. In dem verhandelten Fall nutzte der Angeklagte eine Luftpumpe, um sein Opfer einzuschüchtern und so einen Raub zu begehen. Der BGH beurteilte die Situation dahingehend, dass eine Luftpumpe als Drohmittel ausreichen kann, wenn das Opfer dadurch ernsthaft um seine Sicherheit fürchtet. Entscheidend ist dabei der sogenannte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Drohwerkzeugs und der Wegnahme des Gegenstands.

Urkundenfälschung und Betrug bei der Beihilfestelle: Strenge Maßstäbe des BGH

(Urteil vom 21. Juni 2023, 4 StR 67/22)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Einreichung gefälschter Arztrechnungen und Rezepte bei einer Beihilfestelle scharf verurteilt. In dem Fall hatte der Angeklagte manipulierte Kopien von insgesamt 102 Dokumenten eingereicht, um so ungerechtfertigte Beihilfezahlungen in Höhe von 23.668 Euro zu erlangen. Der BGH stellte klar, dass auch manipulierte Kopien als unechte Urkunden im Sinne des § 267 StGB (Urkundenfälschung) gewertet werden. Zudem erfüllt diese Handlung den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Dieses Urteil verdeutlicht die strikten Anforderungen an die Echtheit von Dokumenten im Rechtsverkehr und die ernsthaften Konsequenzen bei Täuschungsversuchen.