Skip to main content
Wir sind Ihre Experten im Arbeitsrecht aus Nürtingen. Wir vertreten Sie regional, überregional und bundesweit.

Klarheit im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen wesentlichen und komplexen Bestandteil des deutschen Rechts­systems, der die Interaktionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern strukturiert. Es umfasst zahlreiche Vorschriften, die darauf abzielen, gerechte Arbeits­bedingungen zu gewährleisten, die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und zugleich die Interessen der Arbeitgeber zu berücksichtigen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Arbeitsrechts bieten wir umfassende Beratung und rechtliche Vertretung in sämtlichen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts an.

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen rechtlichen Fragen zu Arbeitsver­trägen, Arbeitszeug­nissen, Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen sowie weiteren individuellen Anliegen im Arbeitsrecht zur Seite.

Mit unserer umfangreichen Erfahrung vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen kompetent.

Da sich das Arbeitsrecht aus zahlreichen Einzelgesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz zusammensetzt, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Individuelles Arbeitsrecht – Vertrauen Sie auf unsere Experten

Für den einzelnen Arbeitnehmer spielt das Individualarbeitsrecht eine zentrale Rolle. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wobei der Fokus auf dem individ­uellen Arbeitsverhältnis und dem dazugehörigen Arbeitsvertrag liegt.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche, der Überprüfung sowie Entfernung von Abmahnungen durch den Arbeitgeber, der rechtlichen Klärung von Kündigungen sowie bei vertraglichen Vereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnis­ses, sei es durch Aufhebungs­vertrag oder Kündigungsfolgen­vereinbarung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Überprüfung von Arbeitszeugn­issen, der Herausgabe von Arbeitspapieren, dem Übergang von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsübergangs und bei sämtlichen Urlaubsfragen.

Insbesondere bei Kündigungen ist der fachkundige Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht zwingend notwendig, da die Kündigung eines Arbeitsver­hältnisses ein sensibler und oft komplexer Prozess ist, der sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen haben kann. Hier darf keine Zeit verloren gehen, da Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungs­schreibens gegen die Kündigung vorgehen können.

Unsere Fachanwälte für Arbeits­recht verfügen gemeinsam über mehr als 80 Jahre Berufserfahrung – profitieren Sie davon.

Kollektives Arbeitsrecht –
Vertrauen Sie unserer Expertise

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräten und Gewerkschaften und betrifft die kollektiven Beziehungen innerhalb eines Unternehmens oder einer Branche.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Betriebsräte, insbesondere bei der Ausübung ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte sowie der Ausarbeitung von Betriebsverein­barungen. Wir begleiten zudem Gewerkschaften und Arbeitgeber­verbände bei Tarifverhand­lungen und unterstützen bei der Erstellung rechtssicherer Tarifverträge. Bei betrieblichen Umstrukturierungen, wie Fusionen oder Massenentlass­ungen, beraten wir Arbeitnehmer­vertretungen umfassend und verhandeln über Sozialpläne. In arbeitsrechtlichen Konflikten vertreten wir unsere Mandanten vor Einigungsstellen und Arbeits­gerichten und bieten darüber hinaus Schulungen für Betriebsräte an, um sie in ihrer Arbeit zu stärken.

Wir betreuen seit Jahren deutschlandweit Betriebsräte und Personenvereinigungen vollumfänglich in allen arbeitsrechtlichen Verfahren.

Arbeitsrecht für Unternehmen –
Arbeitgeber beraten wir in allen
Belangen des Arbeitsrechts

Im Arbeitsrecht stehen Arbeitgeber vor einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen, die sowohl die tägliche Personalführung als auch strategische Unternehmensentsch­eidungen betreffen können. Unsere Kanzlei bietet spezialisierte anwaltliche Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber, um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und rechtliche Risiken zu minimieren.

Wir gestalten und prüfen Arbeits­verträge, um sicherzustellen, dass sie rechtlich einwandfrei und an Ihre Interessen angepasst sind. Bei Kündigungen und Abmahnungen beraten wir Sie zur rechtssicheren Durchführung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Kündig­ungsschutzverfahren. Im Bereich Compliance und Personalmana­gement helfen wir Ihnen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und effiziente Richtlinien zu entwickeln. Wir vertreten Ihre Interessen in Arbeitsgerichts­verfahren und bieten Beratung bei Umstrukturierungen, Fusionen und Betriebsübergängen an. Zudem bieten wir maßgeschneiderte Schulungen für Führungskräfte an, um sie über aktuelle arbeitsrecht­liche Entwicklungen zu informieren und auf dem neuesten Stand zu halten.

Vermeiden Sie spätere Probleme –
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag
von uns prüfen

Die Unterstützung unserer Anwälte beim Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags kann spätere Probleme effektiv verhindern. Besonders bei Führungspositionen ist es ratsam, den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen zu lassen. Die Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler und Kollegen verfügt über umfassende Expertise in der Durchsicht von Arbeitsverträgen. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Überprüfung von Klauseln und vertraglichen Regelungen, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Benachteiligungen des Arbeitnehmers vorliegen.

Sollte ein Vertrag bereits unterzeichnet sein, können dennoch einzelne Klauseln unwirksam sein und somit keine Gültigkeit haben. Auch die Beratung zur Bedeutung und den Auswirkungen der einzelnen Vertragsbestandteile vor der Unterzeichnung kann oft wertvolle Klarheit schaffen.

So erzielen wir das
beste Ergebnis für Sie

Der Kontakt zu einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht führt nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren. Jeder Fall ist einzigartig, und oft kann bereits eine fundierte Beratung oder eine präzise Einschätzung der Sachlage wesentliche Fortschritte bringen. Sollte dies nicht ausreichen, setzen wir uns zunächst für eine außergerichtliche Lösung ein.

Sollte es dennoch zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen, setzen wir uns mit aller Kraft für die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Wenn gewünscht, streben wir statt eines Urteils einen Vergleich an, wie zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung.

Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht eine „gütliche Erledigung des Rechtsstreits“ als den sinnvollsten Weg an, weshalb Vergleiche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich angestrebt werden können. Die Entscheidung, welche Form der Streitbeilegung am besten ist, richtet sich stets nach den spezifischen Umständen Ihres Falls.

Haben Sie 
Fragen?

Rufen Sie bei unserer Kanzlei in Nürtingen an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir sind Experten im Bereich des Arbeitsrechts – und unterstützen Sie gerne.

  • zentrale@kanzlei-meister.de

  • 07022 97 930

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Datenschutzerklärung
Häufig gestellte
Fragen
Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Eine Kündigung gegen die nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt beim Arbeitsgericht geklagt wird, wird wirksam. Gegen diese Kündigung kann dann nicht mehr geklagt werden oder Einwände erbracht werden. Dies ergibt sich aus § 4 Satz 1 KSchG.

Darf ich gekündigt werden, weil ich oft krank bin?

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr als zehn Arbeitnehmer hat (Teilzeit­beschäftigte werden anteilig gezählt) besteht kein Kündigungs­schutz (§ 23 KSchG).

Sollte Ihr Arbeitgeber mindestens 10,25 Arbeitnehmer beschäftigen, findet das Kündigungsschutz­gesetz Anwendung und Sie können sich gegen diese Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Im Kündigungsschutzverfahren kommt es darauf an, wie lange Sie in den letzten drei Jahren gefehlt haben, ob Sie regelmäßig Entgeltfortzahlung erhalten haben (Kosten) und ob die Krankheiten, welche Sie gehabt haben, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch zukünftig auftreten werden.

Etwas anderes gilt dann noch bei häufigen Kurzzeiterkrankungen.

Eine krankheitsbedingte Kündigung sollte der Ausnahmefall sein und lässt sich von Arbeitgeberseite nur sehr selten begründen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe?

Es gibt nur in sehr wenigen Ausnahmefällen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In den meisten Kündigungsschutz­verfahren wird jedoch die Beendigung des Arbeitsverhält­nisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart. Die Höhe dieser Abfindung ist von mehreren Komponenten abhängig (Betriebszugehörigkeit, Monatsgehalt, besonderer Kündigungsschutz), maßgeblich jedoch von den Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren.

Kann mir trotz meiner Schwerbehinderung/­Gleichstellung gekündigt werden?

Vor Ausspruch einer Kündigung ist vom Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Sollte die Kündigung nicht mit den körperlichen Beeinträchtigungen, für welche die Schwerbehinderung festgestellt worden ist, zusammenhängen (betriebsbedingt oder verhaltensbedingt), so wird das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Gleichwohl kann man sich trotz der Zustimmung des Integrationsamtes gegen eine solche Kündigung wehren. Das Arbeitsgericht legt einen anderen Bewertungsmaßstab als das Integrationsamt an.

Habe ich Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung/­Teilzeit?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gewährt einen solchen Anspruch. Der Arbeitnehmer muss jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein. Des Weiteren muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverkürzung eingereicht worden sein (am besten schriftlich).

Da es der Wille des Gesetzgebers war, die Teilzeit zu ermöglichen, sind hier die gerichtlichen Durchsetzungschancen recht hoch.

Was kann ich gegen Mobbing unternehmen?

Selbstverständlich können Sie sich an Ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat oder an eine gegebenenfalls in Ihrem Unternehmen eingerichtete Stelle wenden. Trotz entsprechender Presseberichte sind die Erfolgschancen, sich gerichtlich gegen Mobbing zu wehren, äußerst gering.

Mir wird ein Aufhebungsvertrag angeboten. Was muss ich hier beachten?

Grundsätzlich droht Ihnen hier eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit (zwölf Wochen), eine Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld insgesamt um ein Viertel und, falls Sie unglücklicherweise eine weitere Sperrzeit erhalten sollten, die komplette Streichung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Sollten Sie gesetzlich (z. B. Betriebsrat, schwerbehindert) oder tarifvertraglich einen besonderen Kündigungsschutz haben, kommt auch noch das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach einer komplizierten Berechnungsmethode in Betracht.

Sie sollten sich unbedingt vorher beraten lassen!

Ich möchte selbst kündigen bzw. soll gekündigt werden. Welche Kündigungsfrist gilt?

Hierzu müssen Sie erst in Ihren Arbeitsvertrag sehen. Sollten dort längere Kündigungsfristen als im Gesetz (BGB §§ 621, 622) vorgesehen sein, so gelten diese.

Sollten Sie die Geltung eines Tarifvertrags vereinbart haben, so gilt die tarifvertragliche Kündigungsfrist.

Als Arbeitnehmer müssen Sie eine längere Kündigungsfrist als vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende nur dann einhalten, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder in dem einschlägigen Tarifvertrag vereinbart ist.

Soll ich etwas gegen eine Abmahnung unternehmen?

Hier kommt es darauf an, ob der in dieser Abmahnung enthaltene Vorwurf zutrifft oder nicht. Auch wenn mehrere Vorwürfe in einer Abmahnung enthalten sind und nur einer dieser Vorwürfe nicht zutrifft, haben Sie gute Erfolgsaussichten etwas gegen die ausgesprochene Abmahnung (Vorstufe zur Kündigung) zu unternehmen.

Sollten Sie unbedingt an dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses interessiert sein, so empfiehlt sich eine Gegendarstellung.

Sollte Ihnen dies egal sein, so empfiehlt sich die Klage vor dem Arbeitsgericht gegen diese Abmahnung. Sie sollten hier nicht länger als sechs Monate nach dem Zugang der Abmahnung zuwarten (Verwirkung).

Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Es ist nicht so, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen automatisch mit dem Ausscheiden ein Zeugnis erteilen muss. Sie müssen dieses vielmehr selbst anfordern (am besten vor Ablauf der Kündigungsfrist).

Dieses Zeugnis muss wohlwollend gestaltet sein. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist im Normalfall mindestens die Schulnote „befriedigend“ geschuldet. Der Trend geht dahin, dies in die Note „gut“ umzuwandeln.

Ein Anspruch auf die enorm wichtige Abschlussformulierung (mit Dank, Bedauern und guten Wünschen für die Zukunft) besteht nach der aktuellen Rechtsprechung nicht.

Ich konnte meinen Jahresurlaub wegen Krankheit nicht nehmen. Verfällt dieser oder kann ich ihn mir auch ausbezahlen lassen?

Die Ausbezahlung des Urlaubs ist rechtlich nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub übrig ist (Urlaubsabgeltung).

Hinsichtlich des Verfalls von Urlaub muss zwischen dem gesetzlichen Urlaub und dem übergesetzlichen Urlaub unterschieden werden.

Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall 15 Monate nach der Beendigung des Kalenderjahres.

Der übergesetzliche Urlaub verfällt in der Regel am 31.03. des Folgejahres.

Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ist äußerst kompliziert. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Habe ich als Minijobber auch Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Es gibt im Betrieb nichts zu tun. Kann mein Arbeitgeber mich nach Hause schicken und für diese Zeit meinen Lohn kürzen?

Ihr Arbeitgeber darf Sie zwar nach Hause schicken, wenn nichts zu tun ist. Diese Zeit darf jedoch einseitig weder von Ihrer Vergütung noch von Ihrem Urlaub abgezogen werden!

Was darf ich während meiner Arbeitsunfähigkeit­ tun?

Das kommt auf die Art Ihrer Erkrankung an. Sie sind verpflichtet alles zu tun, was zu Ihrer Genesung beiträgt und alles zu unterlassen, was Ihre Genesung behindert.

Am besten fragen Sie Ihren Arzt, der Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Wichtig ist es dabei für ihn zu wissen, welche konkrete Tätigkeit Sie ausüben.