Forderungsmanagement
Sie haben als Unternehmen oder Privatperson Kauf- oder Werkverträge geschlossen, Waren geliefert oder Leistungen erbracht und warten nun vergeblich auf den Eingang der fälligen Zahlung? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch zeitaufwendig. Es muss gemahnt werden, gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und Fristen sowie Termine müssen überwacht werden. In einem Unternehmen bleiben bei den dafür abgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern andere wichtige Arbeiten liegen.
Die Unterstützung unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Forderungsmanagement ist hier die bessere Lösung. Wir können die notwendigen Tätigkeiten für Sie übernehmen und Ihnen sowie Ihrem Team wertvolle Zeit sparen. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt zu uns auf.
Unser anwaltliches Forderungsmanagement bezieht alle rechtlichen Maßnahmen und Strategien ein, um offene Forderungen von Gläubigern einzutreiben. Dies umfasst die Überprüfung von Forderungen, die Erstellung von Mahnschreiben, die Durchführung von Verhandlungen mit Schuldnerinnen und Schuldnern sowie gegebenenfalls die Einleitung gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung der Forderungen.
Wir machen in der Regel zunächst mit einem ersten Schreiben an die Schuldnerin oder den Schuldner in klaren Worten Ihren rechtlichen Standpunkt deutlich. Oft genügt dies schon, um eine Zahlung zu erreichen. Falls erforderlich, werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Das spart Ihnen Zeit, vermeidet Kosten und erhält im besten Fall die Kundenbindung.
Unser Fokus liegt in jedem Fall darauf, die ausstehenden Zahlungen effizient und rechtssicher zu realisieren und Ihnen so schnell wie möglich Ihr Geld zu verschaffen.
Wie unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs?
Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Forderungsmanagement. Zu unseren Leistungsschwerpunkten gehören:
- Prüfung der konkreten rechtlichen Anspruchsgrundlage
- Prüfung der Erfolgsaussichten der Durchsetzung Ihrer Forderung
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen
- Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach gewonnenem Verfahren
- Strukturierung von Zahlungsmodalitäten
- Bei weiter ausbleibender Zahlung: Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Nutzen Sie unser Know-how im Bereich des Forderungsmanagements! Gerne übernehmen wir auf Wunsch die Abwicklung und entlasten damit Ihren Betrieb.
Offene Rechnung? So
unterstützen wir Sie
Wenn Sie eine unbezahlte Rechnung haben, können Sie diese gerne bei uns einreichen. Unsere Expertinnen und Experten prüfen den Sachverhalt und senden auf Ihren Wunsch hin eine letzte Mahnung an den säumigen Schuldner. Ein von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verfasstes Mahnschreiben sorgt nicht selten für eine prompte Reaktion: Die Zahlung erfolgt. Schnell wird klar, dass Sie professionelle Partner an Ihrer Seite haben. In diesem Fall ersparen Sie sich jeden weiteren zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Und wenn der Schuldner
weiterhin nicht bezahlt?
Unsere Rechtsanwälte sind Experten im Forderungsmanagement und stehen an Ihrer Seite. Wir bereiten das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren vor und sorgen für form- und fristgerechte Anträge. Auf Ihren Wunsch hin vertreten wir Sie vor Gericht in allen Angelegenheiten, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Sollte die säumige Zahlerin oder der säumige Zahler Gegenforderungen geltend machen, prüfen wir diese Forderungen und wehren sie gegebenenfalls erfolgreich ab.
Nach Verkündung des Urteils leiten wir alle notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Sie ein.
Wir beraten Sie beim Aufbau eines Forderungsmanagements in Ihrem Unternehmen
Bei Bedarf analysieren wir gemeinsam die Ausgangslage. Eine Beratung zur Strukturierung von Zahlungsmodalitäten und zur rechtlichen Unterstützung bei der Vermeidung von Zahlungsausfällen bietet Ihnen eine solide Basis für Ihr unternehmensinternes Forderungsmanagement. Auf Wunsch kümmert sich unsere Kanzlei auch direkt um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen die Bonitätsprüfung von Kundinnen und Kunden an. Damit nutzen Sie die Chance, bereits im Vorfeld Geschäftspartner mit unzureichender Bonität zu erkennen.
Die Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler & Kollegen aus Nürtingen steht Ihnen vollumfänglich zur Verfügung, wenn es um die Geltendmachung ausstehender Forderungen geht.
Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir melden uns schnell und beraten Sie professionell.
zentrale@kanzlei-meister.de
07022 97 930
Fragen
Durch proaktives Forderungsmanagement verhindern Unternehmen Zahlungsausfälle, indem sie zeitnah reagieren, wenn ein Kunde nicht zahlt. Das Forderungsmanagement umfasst die professionelle Organisation des Mahnwesens in Unternehmen, um Zahlungsausfällen vorzubeugen und schnell zu handeln, wenn ein Kunde in Verzug gerät.
Das Hauptziel besteht darin, Forderungsausfälle durch effektives Mahnwesen zu minimieren und die langfristige Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten. Es beinhaltet alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen sowie Forderungen und ist integraler Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Das Debitorenmanagement beginnt bereits bei der sorgfältigen Auswahl von Geschäftspartnern und ist ein entscheidender Aspekt des Forderungsmanagements.
Effizientes Forderungsmanagement bildet das Fundament jeder gesunden Unternehmensstrategie. Ein zügiger und effektiver Einzug ausstehender Zahlungen verbessert die Liquidität und stärkt somit die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Angesichts des dynamischen Geschäftsumfelds ist eine sorgfältige Verwaltung offener Forderungen unerlässlich, um einen reibungslosen Betrieb, finanzielle Stabilität und letztendlich den Unternehmenserfolg sicherzustellen.
Das Forderungsmanagement umfasst verschiedene Schlüsselaspekte, von der Liquiditätssicherung bis zur Pflege von Kundenbeziehungen. Im Folgenden werden die Hauptgründe erläutert, warum ein durchdachtes Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist.
Die Praxis zeigt, dass Schuldner eher geneigt sind, diejenigen Gläubiger zu begleichen, die den meisten Druck ausüben. Dies kann durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens erreicht werden. Allerdings sind damit einige Nachteile verbunden. Einige Inkassobüros haben einen schlechten Ruf, der sich negativ auf Ihr Unternehmen auswirken könnte. Zudem unterstützt ein Inkassounternehmen Sie nur bis zum gerichtlichen Mahnverfahren. Sollte es zu einem streitigen Verfahren kommen, müssen Sie darüber hinaus einen externen Anwalt beauftragen, was zusätzliche Kosten verursacht.
Durch die direkte Beauftragung eines Anwalts zur Durchführung Ihres Forderungsmanagements können diese Probleme im Voraus vermieden werden. Bei Anwaltsinkasso liegt der gesamte Forderungseinzug in einer Hand und im Falle eines streitigen Verfahrens werden Sie direkt von einem Anwalt vertreten, der sich bereits mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Wir begleiten Sie von der Überprüfung Ihres Anspruchs über die erste anwaltliche Mahnung bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und der anschließenden Vollstreckung Ihrer Forderung.
Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Schuldner zur Zahlung aufzufordern und Ihr Recht auf die Forderung durchzusetzen. Die gerichtliche Klage wird als letztes Mittel in Betracht gezogen und nur angestrebt, wenn alle anderen Aufforderungen erfolglos bleiben. In den meisten Fällen stimmt der Schuldner einer von uns vorgeschlagenen Ratenzahlung oder einem Vergleich zu.
Wenn Sie uns mit der Angelegenheit beauftragen, übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte und gewährleisten eine schnelle und zuverlässige Abwicklung Ihrer Forderungen. Schritt für Schritt fordern wir Ihren Außenstand rechtssicher ein, mahnen, kündigen die Vollstreckung bei weiterem Zahlungsverzug an und setzen eine erneute Frist. Falls ein Vollstreckungsbescheid erforderlich ist, beantragen wir diesen und kümmern uns in Ihrem Auftrag um seine Durchsetzung. Wenn eine Vollstreckung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners nicht möglich ist oder andere Hindernisse bestehen, vertreten wir kompetent Ihre Interessen vor Gericht und erläutern den Anspruch sowie alle von uns unternommenen Schritte zur Rechtsdurchsetzung.
Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass die Forderungsbetreibung durch einen Anwalt in den meisten Fällen erfolgreicher ist als die Nutzung eines Inkassodienstes. Während Inkassodienste für den Schuldner unverhältnismäßig teuer sind und Sie als Gläubiger nur einen geringen Teil Ihrer Forderung erhalten, bietet die Beauftragung eines Anwalts sowohl für Sie als auch für den Schuldner Vorteile.
Ein Vollstreckungstitel, oft auch einfach als Titel bezeichnet, ist eine der Voraussetzungen für Zwangsvollstreckungen. Er bestätigt dem Gläubiger, dass dieser seinen materiell-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Schuldner durchsetzen darf, notfalls durch Sachpfändung, Lohnpfändung, Kontopfändung oder Zwangsversteigerung.
Folgende Urkunden sind typische Beispiele für vollstreckbare Titel:
- Vollstreckungsbescheid
- Kostenfestsetzungsbeschluss
- Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil
- Endurteil nach § 704 ZPO
- Notarielles Schuldanerkenntnis
- Bescheide vom Finanzamt
Sollte der Schuldner weder auf eine Mahnung noch auf eine anwaltliche Zahlungsaufforderung reagieren, muss das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
Im ersten Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens wird der Mahnbescheid beantragt. Dies erfolgt auf elektronischem Weg beim zuständigen zentralen Mahngericht des Bundeslandes (Amtsgericht Stuttgart). Die Kosten für das gesamte Mahnverfahren werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt, jedoch auch als Verzugsschaden automatisch im Mahnverfahren beim Antragsgegner (Schuldner) geltend gemacht. Nach Zustellung des Mahnbescheids beim Schuldner hat dieser eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Wird kein Einspruch erhoben, wird der Vollstreckungsbescheid erlassen und dem Antragsteller zugestellt.
Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht der Hauptsache abgegeben und das Klageverfahren eingeleitet.
Das Mahnverfahren hat eine durchschnittliche Dauer von 6 bis 8 Wochen von der Antragstellung bis zum Eingang des Vollstreckungsbescheides und ist damit deutlich schneller als das klassische Klageverfahren.
Sollte die offene Forderung unstreitig sein, ist die Einleitung eines Mahnverfahrens in der Regel das korrekte Vorgehen.
Der Forderungsschuldner muss grundsätzlich die Kosten der Rechtsverfolgung tragen, sofern er sich in Zahlungsverzug befinden. Dies kann durch ein einfaches Mahnschreiben mit einer Fristsetzung nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist erreicht werden. Anders als vielfach angenommen, ist es nicht erforderlich, 2–3 Mahnungen zu versenden. Eine einzige Mahnung genügt, vorausgesetzt, dem Schuldner wurde ausreichend Zeit eingeräumt, die Rechnung zu begleichen.
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