Sie mit unseren Anwälten für
Reiserecht!
Die schönste Zeit des Jahres sollte genau das sein: eine Zeit, die man voller Freude genießt. Wenn jedoch die Erwartungen nicht erfüllt werden oder unerwartete Ereignisse eintreten, kann das den Spaß am Urlaub erheblich trüben – schließlich haben Sie viel Geld investiert. Auch wenn es unangenehm ist, sich bei einem solchen Thema mit Rechtsangelegenheiten befassen zu müssen, sollten Sie auf Ihre Rechte bei Reiseansprüchen nicht verzichten.
Deshalb raten wir Ihnen dringend, sich mit einer unserer Anwältinnen oder einem unserer Anwälte in Verbindung zu setzen. In unserer Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler & Kollegen haben wir häufig mit Fällen im Bereich Reiserecht zu tun.
für Reiserecht
helfen Ihnen
Auch wenn es unangenehm ist, sich rund um den Urlaub mit Rechtsangelegenheiten befassen zu müssen: Auf Ihr Recht sollten Sie bei Reiseansprüchen nicht verzichten. Deshalb empfehlen wir Ihnen sehr, sich mit einem unserer Anwälte in Verbindung zu setzen.
In unserer Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler & Kollegen ist das Reiserecht ein Thema, auf das wir häufig angesprochen werden. Daher haben unsere Experten für Reiserecht viel Erfahrung – und können Ihnen bei Fragen oder Problemen weiterhelfen. Sprechen Sie uns einfach an!
Um was geht es
beim Reiserecht genau?
Das Reiserecht regelt die Ansprüche und Rechte von Reisenden und bietet Schutz bei Problemen während der Reise. Ob bei Flugverspätungen, Unterkunftsmängeln oder Schwierigkeiten mit Reisebuchungen – kompetente rechtliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Seite, um faire Lösungen für Ihre reiserechtlichen Probleme zu finden.
In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz für das Reiserecht, weshalb es ein Teilgebiet des Verbraucherrechts ist.
In der Europäischen Union sind jedoch einige Aspekte des Reiserechts zentral geregelt. Das Montrealer Übereinkommen regelt unter anderem Ersatzansprüche bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks. Eine Verordnung legt fest, welche Ausgleichszahlungen und Leistungen Fluggästen zustehen, die nicht befördert wurden oder deren Flug deutlich verspätet war oder annulliert wurde. Diese Verordnung gilt sowohl für Flüge innerhalb Europas als auch für Flüge, die in der EU starten oder landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Gemäß dieser Verordnung können Sie bei einer unfreiwilligen Umbuchung, einem Flughafenwechsel oder erheblichen Verspätungen häufig eine Entschädigung von der Airline erhalten.
Darüber hinaus gibt es die Pauschalreiserichtlinie, die in das deutsche Recht umgesetzt wurde und Transparenz und Haftung bei Pauschalreisen verbessert. So müssen sich Reiseveranstalter und Reisevermittler gegen eine Insolvenz absichern, sodass Kunden, die eine Anzahlung leisten, geschützt sind. Zudem bestehen zahlreiche Informationspflichten für Reiseveranstalter, deren Verletzung Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.
Häufige Probleme
im Reiserecht:
Flug- und Reisepannen: Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen können Ihre Reisepläne erheblich stören. Wir unterstützen Sie dabei, Ansprüche auf Entschädigung oder Rückerstattung geltend zu machen und klären, welche Entschädigungen Ihnen zustehen.
Hotelmängel und Unterbringung: Sollten Sie auf Probleme mit Ihrer Unterkunft stoßen, wie unzureichende Hygiene, nicht erfüllte Leistungen oder andere Unannehmlichkeiten, helfen wir Ihnen, Ansprüche auf Nachbesserung, Mietminderung oder Rückerstattung durchzusetzen.
Reisevertragsrecht: Bei Problemen mit Reiseveranstaltern, wie mangelhaften Leistungen oder Vertragsverletzungen, beraten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Reiseversicherungen: Bei Streitigkeiten mit Ihrer Reiseversicherung, sei es zur Schadensregulierung oder Leistungsablehnung, setzen wir uns für Ihre Ansprüche ein und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Was tun bei Reisemängeln
und Unzufriedenheit?
Alle Reisemängel müssen und sollten bei Pauschalreisen bereits während der Reise dem Reiseveranstalter mitgeteilt und protokolliert werden!
Die meisten Geschädigten wünschen sich eine nachträgliche Minderung des Reisepreises und eine schnelle Einigung, gerne auch außergerichtlich. Viele Reiseanbieter sind bereit, freiwillig Schadensersatz zu leisten. Wie hoch dieser ist, hängt immer vom Einzelfall ab – sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wenn Sie eine individuelle Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall wünschen, wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Was ist, wenn die Reise gar nicht
angetreten werden kann?
Bei der Buchung einer Reise ist es üblich, dass Urlauberinnen und Urlauber eine Anzahlung leisten oder sogar den gesamten Preis im Voraus zahlen. Dies ist verständlich, da Veranstalter oft in Vorleistung gehen müssen, um Zimmer und Flüge zu reservieren. Um sich als Reisende abzusichern, empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ermöglicht es Ihnen, Ihre Reise unter bestimmten Bedingungen, wie Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Umständen, ohne finanzielle Verluste zu stornieren.
Die genauen Bedingungen für Stornierungen und Rückerstattungen können je nach Reiseveranstalter variieren. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu diesen Regelungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Unsere Leistungen im Reiserecht:
Im Bereich des Reiserechts stehen Sie oft vor komplexen Herausforderungen, sei es bei Flugproblemen, Mängeln in der Unterkunft oder Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern. Unsere Kanzlei bietet Ihnen als Reisenden umfassende Unterstützung, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.
Wir stehen Ihnen mit detaillierter Beratung zur Seite, beantworten Ihre Fragen zu allen reiserechtlichen Angelegenheiten und klären Ihre Rechte sowie Pflichten. Gemeinsam entwickeln wir die beste Vorgehensweise für Ihre individuelle Situation, damit Sie gut informiert und sicher handeln können.
Bei Problemen wie Flugverspätungen, Hotelmängeln oder Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern setzen wir uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unser Ziel ist es, faire Lösungen für Sie zu finden und Ihre Rechte mit Nachdruck zu vertreten.
Wir überprüfen Ihre Reiseverträge gründlich auf mögliche Probleme und beraten Sie darüber, wie Sie Ihre Rechte bestmöglich schützen können. Eine präzise Vertragsprüfung hilft, potenzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Sollte es notwendig werden, vertreten wir Sie vor Gericht oder bei Verhandlungen mit Reiseveranstaltern, Versicherungen und anderen relevanten Parteien. Wir kämpfen dafür, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht und Ihre Interessen gewahrt werden.
Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung zu Ihren reiserechtlichen Fragen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Reiseprobleme erfolgreich zu lösen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Experten für Reiserecht schauen sich Ihren Fall gerne an und beraten Sie sachverständig und klug.
zentrale@kanzlei-meister.de
07022 97 930
Fragen
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, es sei denn, die Verspätung wurde durch sog. außergewöhnliche Umstände verursacht.
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort. Zudem steht Ihnen je nach den Umständen eine Ausgleichszahlung zu, sofern die Annullierung nicht durch außergewöhnliche Umstände bedingt war.
Das hängt von der Flugstrecke ab.
Auf der Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer) sind es 250 Euro pro Person. Bei der Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 Kilometer) sind 400 Euro pro Person möglich. Auf der Langstrecke (über 3.500 Kilometer) können ggf. 600 Euro pro Person gefordert werden. Darüber hinaus können Ihnen aber auch im Einzelfall weitere Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verpflegungskosten usw. zustehen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise.
Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.
Der Reisende ist verpflichtet, aufgetretene Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter (z. B. Reiseleitung vor Ort) zu melden. Dadurch gibt man dem Veranstalter die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Wenden Sie sich aber unbedingt an den Reiseveranstalter bzw. den Reiseleiter selbst und nicht an die Rezeption oder anderes Personal.
Setzen Sie eine Frist zur Abhilfe. Nach der Mängelanzeige muss der Reiseveranstalter nämlich den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder erfordert unverhältnismäßig hohe Aufwendungen.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst bereits am Urlaubsort Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Dieser kann Ihnen ggf. helfen, Ihre Rechte zu wahren.
Je nach Einzelfall können Ihnen ein Selbstabhilferecht und Ersatz der Aufwendungen, Preisminderung, Recht auf Kündigung der Reise, Schadensersatz und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zustehen. All dies ist aber immer vom konkreten Einzelfall abhängig. Sie sollten bei Reisemängeln möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Rechte zu wahren.
Bescheid wissen in Rechtsfragen
Informieren Sie sich regelmäßig über spannende Urteile der Rechtsprechung. So wissen Sie mehr und sind im Zweifelsfall vorbereitet.