Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht: Eine umfassende Beratung ist entscheidend. Aber ist Sozialrecht auch sozial? Ein Blick auf die Gerechtigkeit und Fairness im deutschen Sozialsystem:
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht sind die zentralen Säulen des deutschen Rechtsstaates, die soziale Absicherung und Gerechtigkeit gewährleisten sollen. Sie regulieren die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf soziale Sicherungssysteme und schützen vor den wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und anderen Lebensrisiken.
Dabei kommt es immer öfter zu Streitigkeiten. Kein Wunder, denn es geht ja meistens um viel Geld – und existenzielle Fragen!
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und möchten vorab einen umfassenden Einblick in diese komplexen Rechtsbereiche ermöglichen.
Viele Entscheidungen von Versicherungsträgern basieren auf gutachterlichen Einschätzungen im Einzelfall – und können nicht immer mit unzweifelhafter mathematischer Präzision getroffen werden. Daher ist die Hilfe eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts für Sozial- und Sozialversicherungsrecht überaus wichtig.
Oft geht es um Detailfragen wie: „Kann der chronisch kranke Arbeitnehmer noch drei Stunden täglich arbeiten oder vielleicht doch nur zweieinhalb Stunden?“ oder „Wie viele Minuten genau benötigt die pflegebedürftige Person täglich Hilfe?“
Im Streit um solche Nuancen steht Ihnen die Anwaltskanzlei Meister, Maier, Steinacher, Kessler & Kollegen verlässlich zur Seite!
Keine Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung ohne Rechtsanwalt
Als Anwaltskanzlei für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kennen wir die typischen Konflikte mit der Deutschen Rentenversicherung aus unserer Praxis sehr genau.
Das mit Abstand konfliktträchtigste Thema ist die Erwerbsminderungsrente.
Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten.
Anträge auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente werden jedoch äußerst selten sofort bewilligt. Meist führt der Weg zur teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente nur über einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid und anschließend eine Klage beim zuständigen Sozialgericht. Zu allem Überfluss wird die Erwerbsminderungsrente in der Regel nur befristet gewährt, weshalb die gesamte Antragsprozedur auch im Erfolgsfall unter Umständen wiederholt werden muss. Aus unserer Sicht sollte daher bereits vor Antragstellung eine spezialisierte Rechtsanwältin oder ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Bevor Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, prüfen wir sorgfältig, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen hierfür erfüllen. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Arten der Erwerbsminderungsrente und helfen Ihnen, die für Sie passende Option zu verstehen. Die Beantragung erfordert umfangreiche medizinische Unterlagen und Formulare – wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Die Entscheidung über die Gewährung der Erwerbsminderungsrente basiert auf medizinischen Gutachten, die die Schwere Ihrer Beeinträchtigung dokumentieren. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Gutachten zu beschaffen und zu überprüfen, um Ihre gesundheitlichen Einschränkungen angemessen darzustellen.
Falls Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird, setzen wir uns für Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren und, falls nötig, vor dem Sozialgericht ein.
Grad der Behinderung (GdB)
Die Feststellung und Anerkennung des Grads der Behinderung ist ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch medizinische Aspekte umfasst. Der Grad der Behinderung misst, wie stark Ihre Behinderung Ihre Fähigkeit einschränkt, alltägliche Aufgaben zu bewältigen. Er wird auf einer Skala von 20 bis 100 in fünfstufigen Abstufungen ermittelt und ist entscheidend für den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Förderungen.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze spielen hierbei eine wesentliche Rolle, da sie die medizinische Beurteilung von Behinderungen regeln. Diese Grundsätze sind entscheidend für die Feststellung des Grads der Behinderung und die Gewährung von Nachteilsausgleichen.
Die Beantragung eines GdB beim zuständigen Landratsamt ist der erste Schritt, um offiziell als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu werden und Zugang zu möglichen Nachteilsausgleichen und Unterstützungsleistungen zu erhalten.
Sollte die Ausgangsbehörde – in der Regel das Landratsamt – die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ablehnen, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ohne Akteneinsicht ist ein solches Widerspruchsverfahren jedoch oft nicht erfolgversprechend. Auch nach einem negativen Widerspruchsbescheid bleibt die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Das Klageverfahren bietet die Möglichkeit, die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Rahmen dieses Klageverfahrens werden zunächst die behandelnden Ärzte vernommen und anschließend ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt. Hierbei ist eine präzise rechtliche Vertretung unerlässlich.
Wird ein GdB in Höhe von mindestens 50 nachgewiesen, besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises.
Die gesetzliche Unfallversicherung –
Oft ein Streitfall
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Schäden, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung entstehen. Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit kann weitreichende Folgen haben. Fragen wie „Ist ein Umweg zum Einkaufen während des Arbeitsweges erlaubt?“, „Inwiefern sind Unfälle während der Mittagspause versichert?“ oder „Wann wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt?“ tauchen häufig auf.
In solchen Fällen ist eine fundierte Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung unerlässlich.
Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung, welche Leistungen Ihnen zustehen und unterstützen Sie bei der Beantragung von Verletztengeld, Verletztenrente, Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.
Sollte die Unfallversicherung Ihre Forderungen ablehnen oder nur unzureichend bewilligen, vertreten wir Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren und, falls erforderlich, vor den Sozialgerichten. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beschaffung und Überprüfung medizinischer Gutachten sowie der Schadensermittlung, um sicherzustellen, dass Ihre Beeinträchtigungen korrekt bewertet und angemessen entschädigt werden.
Pflegegrad sicherstellen –
Ihre Ansprüche, unser Engagement!
Haben Sie Schwierigkeiten bei der Anerkennung eines Pflegegrads oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Wir sind Ihre kompetenten Partner für die Durchsetzung eines Pflegegrads. Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.
Die Einstufung in einen Pflegegrad und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit sind oft mit komplexen Verfahren verbunden. Wir helfen Ihnen, sich in diesem anspruchsvollen System zurechtzufinden. Ob es um die Beantragung eines Pflegegrads oder die Überprüfung von Bescheiden geht – wir stehen Ihnen zur Seite.
Unser Ziel ist es, dass Sie die bestmögliche Unterstützung und Versorgung erhalten. Vertrauen Sie auf die professionelle Beratung und engagierte Vertretung durch unsere Experten im Sozial- und Sozialversicherungsrecht.
Sozialrechtliche Verfahren ohne Rechtsbeistand –
Ist das sinnvoll?
Vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang. Dennoch raten wir dringend davon ab, sich selbst zu vertreten. Aufseiten der Behörden agieren hochqualifizierte Fachleute, die speziell für solche Verfahren geschult sind. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie sich ebenfalls von erfahrenen Expertinnen und Experten vertreten lassen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und informieren Sie auch über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie in einem Erstgespräch und bewerten Ihre Rechtssache.
zentrale@kanzlei-meister.de
07022 97 930
Fragen
Das Sozialrecht als Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts wird herkömmlich unterteilt in das Recht der Sozialversicherung, Recht der sozialen Entschädigung, Sozialhilferecht und das Recht der sozialen Förderung.
Das Sozialrecht einzugrenzen ist nicht ganz einfach. Allen Definitionen ist aber gemein, dass sie sämtliche Gesetztestexte des Sozialgesetzbuches (SGB I bis XII) enthalten. Damit werden alle Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung) erfasst, aber darüber hinaus auch Gebiete wie das Schwerbehindertenrecht und das Rehabilitations- und Grundsicherungsrecht.
Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß für die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen mit Fokus auf deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. (Alterstypische Beeinträchtigungen werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.) Der GdB sagt jedoch nichts aus über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf.
Bei der zuständigen Versorgungsverwaltung (zum Beispiel das Landratsamt Esslingen) kann ein Antrag auf Feststellung und Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt werden. Anhand der eingegangenen Unterlagen wird dann geprüft, ob eine Schwerbehinderung besteht.
Bei der Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) geht es nicht allein darum, welche medizinischen Diagnosen einem Menschen gestellt wurden. Es kommt vielmehr auch darauf an, welche sog. Funktionsbeeinträchtigungen und/oder Teilhabebeeinträchtigungen sie verursachen. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden für jede Beeinträchtigung einzelne Werte angegeben. Für die Bemessung des Gesamt-GdB werden diese Werte aber nicht addiert oder anderweitig miteinander verrechnet. Stattdessen kommt es immer auf alle Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit an. Es muss berücksichtigt werden, wie sie sich gegenseitig beeinflussen.
Der GdB wird nach den gleichen Maßstäben in 10er-Graden von 20 bis maximal 100 angegeben. Es ist also möglich z. B. einen GdB von 20, 50 oder 100 zu haben. Der GdB wird nicht in Prozent angegeben, auch wenn diese Benennung in der Umgangssprache üblich ist.
Eine Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der Grad der Behinderung und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die wegen Krankheit oder Unfall gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie soll den Wegfall des Erwerbseinkommens teilweise oder vollständig ausgleichen und einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.
Die Erwerbsminderungsrente dient der Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum, in dem eine Person nicht arbeiten kann. Verbessert sich der Zustand so, dass Betroffene wieder am Arbeitsleben teilnehmen können, erhalten sie daher keine Leistungen mehr. Man kann also auch aus der Erwerbsminderungsrente wieder in die Erwerbstätigkeit eintreten. Unterschieden wird zwischen einer Rente wegen voller- und teilweiser Erwerbsminderung.
Bei der Frage, wann ein Rentenanspruch aufgrund einer geminderten Erwerbsfähigkeit besteht, ist grundsätzlich zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderungsrente zu differenzieren.
Wer aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nicht mehr dazu in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, hat einen Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.
Wer aus gesundheitlichen Gründen – wegen Krankheit oder Behinderung – auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, hat einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente.
Zudem muss die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt sein. In diesen fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt worden sein.
Die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt, an dem jemand die reguläre Altersrente beziehen kann, darf noch nicht erreicht sein.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Im Falle der Ablehnung des gestellten Antrags ergeht ein behördlicher Ablehnungsbescheid. Gegen diesen kann in der Regel innerhalb einer Frist von einer Woche Widerspruch eingelegt werden. Dies sollte jedoch stets von erfahrenen Rechtsanwälten übernommen werden, da diese vorab die der Behörde vorliegenden Akten anfordern und anschließend auf Fehler überprüfen.
Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, ergeht ein entsprechender Widerspruchsbescheid. Gegen diesen muss dann fristgerecht Klage erhoben werden.
Informieren & mehr wissen
In unserer Rubrik „Aktuelles“ informieren wir Sie über spannende Entscheidungen der Rechtsprechung und weitere wichtige Themen. Bleiben Sie auf dem Laufenden.